Die Rechtslage von Cannabis in der Schweiz

Das Wichtigste in Kürze:

  • In der Schweiz fällt Cannabis unter das Betäubungsmittelgesetz und ist verboten

  • Der Besitz von bis zu zehn Gramm wird aber nicht strafrechtlich verfolgt

  • Nachweislicher Konsum zieht in der Regel eine Strafe von 100 Franken nach sich

  • Cannabis-Produkte mit einem THC-Gehalt von unter einem Prozent sind legal

Grüezi!  Wie in Deutschland fällt Cannabis auch im Heimatland des wohl besten Tennisspielers aller Zeiten (sorry, Boris) unter das Betäubungsmittelgesetz und ist damit zunächst einmal eine verbotene Substanz. Tatsächlich werden in der Schweiz der Anbau und Handel von Marihuana mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet.

Zehn Gramm haben keine Konsequenz

Der Besitz von einer „geringfügigen Menge“ Marihuana wird jedoch nicht strafrechtlich verfolgt. Anders als in Deutschland ist diese Menge klar beziffert: Wer mit bis zu zehn Gramm Cannabis erwischt wird, der hat nichts zu befürchten. Bezüglich des Konsums herrscht in der Schweiz, wiederum im Gegensatz zur Bundesrepublik, derweil ein klares Verbot – und ein klares Strafmaß. Während in „leichten Fällen“ eine Verwarnung ausgesprochen kann, fallen ansonsten genau 100 Franken Bußgeld an.

CBD-Produkte fallen unter das Lebensmittelgesetz

Die genannten Verbote gelten für Cannabis-Produkte mit einem THC-Gehalt von mindestens einem Prozent. Cannabis-Produkte mit einem geringeren THC-Gehalt fallen in der Schweiz unterdessen unter das Lebensmittelgesetz und können daher frei vertrieben werden – vorausgesetzt, entsprechende Produkte enthalten nachweislich weniger als ein Prozent THC. So dürfen entsprechende CBD-Produkte – egal ob isoliertes CBD oder CBD-haltige Cannabis-Züchtungen ohne THC – frei verkauft werden.