Die Rechtslage von Cannabis in Deutschland

Das Wichtigste in Kürze:

  • In Deutschland ist Cannabis seit 1929 verboten

  • Heute sind Besitz, Handel und Anbau von Cannabis untersagt

  • Der Konsum ist unterdessen genau genommen nicht illegal

  • Beim Besitz von Mengen für den Eigenbedarf kann das Strafverfahren eingestellt werden

  • Ab einer Menge von 7,5 Gramm reinem THC liegt ein Verbrechenstatbestand vor

  • Die Grünen, die FDP und die Linke sind für eine Legalisierung von Cannabis

  • CDU/CSU, SPD und AFD wollen die Gesetzeslage nicht ändern, die Pro-Stimmen mehren sich aber

  • Beinahe die Hälfte der Deutschen ist mittlerweile für eine Legalisierung

Die Geschichte der menschlichen Nutzung von Cannabis ist beinahe so alt wie die Geschichte der Menschen selbst. Die Geschichte der Kriminalisierung der Hanfpflanze ist im Vergleich dazu noch ziemlich jung – auch in Deutschland. Infolge der internationalen Opiumkonferenz 1924/1925 in Genf wurde Cannabis weltweit nach und nach verboten, was 1929 auch zu einem Cannabis-Verbot in Deutschland führte.

Auf die Menge kommt es an

Heute sieht die Gesetzeslage konkret so aus, dass Marihuana hierzulande unter das Betäubungsmittelgesetz fällt und damit weder besessen, gehandelt noch angebaut werden darf. Der Konsum von Betäubungsmitteln ist in Deutschland unterdessen nicht verboten. Ein positiver Test auf Cannabis lässt hierzulande auch nicht automatisch auf den Besitz schließen und ist somit nicht strafbar – vorausgesetzt natürlich, man wurde nicht gerade im Auto angehalten.

Der Besitz von Cannabis ist also verboten und kann auch zu drakonischen Strafen führen. Ab einer Menge von 7,5 Gramm THC wird dabei von einer „nicht geringen“ Menge gesprochen, die einen Verbrechenstatbestand darstellt und somit eine Freiheitstrafe von mindestens einem Jahr nach sich zieht, die unter Umständen aber auch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Der THC-Gehalt in den Cannabis-Blüten dabei variiert so stark, dass 7,5 Gramm THC einer Bruttomenge von circa 50 bis 150 Gramm Cannabis entsprechen.

Bei für den Eigenbedarf gedachten geringen Mengen an Cannabis kann das Strafverfahren bei Gelegenheitskonsumenten indes eingestellt werden. Was als „geringe Menge“ bezeichnet wird, variiert von Bundesland zu Bundesland zwischen sechs und zehn Gramm Cannabis. Alles dazwischen wird als „Normalmenge“ tituliert. Die Folge: ein Strafverfahren mit offenem Ausgang.

Medizinisches Marihuana – bald auch „Made in Germany“

Seit dem 10. März 2017 können schwer kranke Patienten in Deutschland unter Umständen medizinische Cannabisblüten auf Rezept bekommen, und die Kosten können von der Krankenkasse übernommen werden. Der Anbau von Cannabis wird zu diesem Zweck auch unter strenger staatlicher Aufsicht ermöglicht, wird aber wohl erst 2020 zu Cannabis „Made in Germany“ führen. Bis dahin beziehen deutsche Apotheken ausschließlich Cannabisblüten aus dem Ausland – bei stetig steigender Nachfrage.

Und was sagt die deutsche Politik dazu?

Cannabis steht in Deutschland zwar weiterhin auf der schwarzen Liste des Betäubungsmittelgesetzes – das könnte sich theoretisch aber jederzeit ändern. Der Bundestag müsste lediglich einem entsprechenden Gesetzesentwurf zustimmen und Marihuana gesetzlich mit Alkohol oder Nikotin gleichstellen. Werfen wir also einen Blick nach Berlin:

Drei der im Bundestag vertretenden Parteien sind mittlerweile grundsätzlich für eine Legalisierung von Cannabis, und zwar (traditionell) die Grünen, die Linke und die FDP. Die Grünen legten sogar schon 2015 einen Gesetzentwurf1 zur Legalisierung vor. Die Linke stellte unterdessen im Februar 2018 einen Antrag, in dem die Verbotspolitik von Cannabis als „gescheitert“ bezeichnet und gefordert wird, dass bei Volljährigen bei einem Besitz von bis zu 15 Gramm Cannabis oder drei Hanfpflanzen von einer strafrechtlichen Verfolgung abzusehen ist.

Die übrigen in Berlin vertretenen Parteien, also die CDU/CSU, die SPD und die AFD, sind derweil formell noch gegen eine Legalisierung, auch wenn sich vor allem in der SPD die Pro-Stimmen mehren, wie diese Rede der Bundestagsabgeordneten Sabine Dittmar aus dem Februar 2018 zeigt:

Ich bin dankbar, dass die progressiven Stimmen in meiner Partei einfordern, sich an den gesellschaftlichen Realitäten zu orientieren und neue Wege in der Drogenpolitik zu gehen.

Sabine Dittmar, SPD

Die bundesweiten Pro-Stimmen werden immer mehr

Nicht nur in der Politik wird die Legalisierung von Cannabis heiß diskutiert. Auch in den deutschen Haushalten herrschen rege Debatten zu dem Thema. Eine im Oktober 2018 durchgeführte repräsentative Studie2 des Deutschen Hanfverbandes ergab dabei folgendes Bild: 52 Prozent der Befragten sprachen sich gegen eine Cannabis-Legalisierung nach nordamerikanischem Vorbild aus, 46 Prozent dafür. Im Vorjahr waren noch 58 Prozent dagegen und 39 Prozent dafür gewesen.

Es gibt also eine Tendenz zu einem Ruf nach Legalisierung. Während dabei junge, formal gut gebildete Männer eher für eine Legalisierung sind, sprachen sich ältere, formal weniger gebildete Frauen gegen ein Ende der Marihuana-Prohibition aus. Dafür, den Besitz von geringen Mengen an Cannabis in Deutschland insgesamt straffrei zu stellen, um Konsumenten zu entkriminalisieren, sprachen sich übrigens 59 Prozent der Befragten aus.

  1. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/042/1804204.pdf
  2. https://hanfverband.de/sites/hanfverband.de/files/181022_hanfverband_graf.pdf